Slackline Verbot

Das Slackline Verbot zwischen Bäumen in deutschen Großstädten weitet sich aus. Nachdem z.B. Stuttgart, Karlsruhe und Köln schon ein Verbot für Slacklining in öffentlichem Parks ausgesprochen haben zieht nun Freiburg ab Frühjahr 2010 nach. Bäume mit dünner Borke wie z.B. Buche, Birke, Linde oder Ahorn sind besonders gefährdet und können der hohen Zugkraft einer Slackline dauerhaft nicht standhalten.

Thomas Herdt ist öffentlich bestellter Baumsachverständiger mit Sitz in Offenburg und kennt sich aus: „Alle Gartenämter meckern wegen Slacklining.“ Es gebe zwei Arten von Schäden: „Das Hantieren mit Seil und Ratsche kann zu sichtbaren Scheuerstellen führen, durch die Pilze in den Baum eindringen.“ Wichtiger sei aber, was unter der Borke passiert, weil dort die Lebensader des Baumes liegt: das Kambium. „Durch Quetschungen können die Kambialzellen absterben. Wenn das gelegentlich geschieht, erholt sich der Baum. Dauerhaftes Slacklining führt dagegen zu irreparablen Schäden.“ Quelle: fudder.de

Als alternative Slackline-Befestigung sind tiefe Stahlrohre mit Betonfundament im Gespräch, temporär wären auch Erdschraubanker denkbar. Selbstverständlich sollte immer ein Baumschutz verwendet werden.

Fazit: Letztendlich liegt es an den Slacklinern selbst wie und wo die Lines aufgespannt werden (zwischen Bäumen, mit oder ohne Baumschutz oder alternative auf Bäume zu verzichten und Bodenanker einzusetzen). Städte und Kommunen in die Pflicht zu nehmen, um alternative Befestigungen zu schaffen kann nur eine Lösung sein.

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